Allgemeine Geschäftsbedingungen der AITHEMIS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die folgen­den „Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen“ gelten für Verträ­ge zwischen der AITHEMIS Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft (im Folgen­den „AITHEMIS“ genannt) und ihren Auftrag­ge­bern, soweit nicht etwas ande­res ausdrück­lich in Text­form verein­bart oder gesetz­lich zwin­gend vorge­schrie­ben ist.

1. Beauftragung, Umfang und Ausführung des
Auftrags

Die AITHEMIS nutzt für die Regis­trie­rung von Mandan­ten (Auftrag­ge­ber) sowie zur Erhe­bung und Verar­bei­tung der für das Erstel­len von Einkom­men­steu­er­erklä­run­gen erfor­der­li­chen Daten die Soft­ware Platt­form der ZASTA GmbH.  Die Beauf­tra­gung der AITHEMIS erfolgt damit über die Website der ZASTA GmbH in dem damit fest­ge­leg­ten Umfang.

Bei der Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung erfolgt keine Berück­sich­ti­gung auslän­di­schen Rechts. Ändert sich die Rechts­la­ge nach abschlie­ßen­der Erle­di­gung einer Ange­le­gen­heit, so ist die AITHEMIS nicht verpflich­tet, den Auftrag­ge­ber auf die Ände­rung oder die sich daraus erge­ben­den Folgen hinzuweisen. 

Die AITHEMIS wird die vom Auftrag­ge­ber gemach­ten Anga­ben, insbe­son­de­re Zahlen­an­ga­ben, als rich­tig zu Grun­de legen, sofern diese nicht offen­sicht­lich unrich­tig sind. Die Prüfung der Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ordnungs­mä­ßig­keit der der AITHEMIS über­ge­be­nen Unter­la­gen und Zahlen gehört nicht zum Auftrag.

Bei der Beauf­tra­gung über die ZASTA Platt­form wird der AITHEMIS keine Voll­macht für die Vertre­tung vor Behör­den, Gerich­ten und sons­ti­gen Stel­len erteilt. Diese ist geson­dert zu ertei­len. Ist  vor Ablauf einer Frist eine Abstim­mung mit dem Auftrag­ge­ber über die Einle­gung von Rechts­be­hel­fen oder Rechts­mit­teln nicht möglich, ist die AITHEMIS zu frist­wah­ren­den Hand­lun­gen berechtigt. 

2. Mitwirkung Dritter 

Die AITHEMIS ist berech­tigt, zur Ausfüh­rung des Auftrags Mitar­bei­ter, fach­kun­di­ge Drit­te sowie daten­ver­ar­bei­ten­de Unter­neh­men, insbe­son­de­re die ZASTA GmbH heran­zu­zie­hen. Bei der Heran­zie­hung fach­kun­di­ger Drit­ter und daten­ver­ar­bei­ten­der Unter­neh­men wird die AITHEMIS dafür sorgen, dass diese sich zur Verschwie­gen­heit und zum Daten­ge­heim­nis verpflichten. 

 3. Elektronische Kommunikation, Datenschutz 

Die AITHEMIS ist berech­tigt, perso­nen­be­zo­ge­ne Daten des Auftrag­ge­bers und von dessen  Mitar­bei­tern im Rahmen der erteil­ten Aufträ­ge maschi­nell zu erhe­ben und in einer auto­ma­ti­sier­ten Datei zu verar­bei­ten oder einem Dienst­leis­tungs­re­chen­zen­trum zur weite­ren Auftrags­da­ten­ver­ar­bei­tung zu über­tra­gen. Für die Verar­bei­tung der Daten gelten im Übri­gen die Hinwei­se in der Daten­schutz­er­klä­rung.

Soweit der Auftrag­ge­ber der AITHEMIS einen Mobil­funk­an­schluss oder eine E‑Mail Adres­se mitteilt, erklärt er sich bis auf Wider­ruf oder ausdrück­li­che ander­wei­ti­ge Weisung damit einver­stan­den, dass die AITHEMIS ihm ohne Einschrän­kun­gen darüber mandats­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen zusen­det. Der Auftrag­ge­ber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur er oder von ihm beauf­trag­te Perso­nen Zugriff auf das Empfangs­ge­rät bzw. den E‑Mail-Account haben und dass er dorti­ge Sendungs­ein­gän­ge regel­mä­ßig über­prüft. Sofern der Auftrag­ge­ber die AITHEMIS nicht ander­wei­tig anweist erklärt er sich mit der Über­sen­dung von unver­schlüs­sel­ten Daten ausdrück­lich einver­stan­den. Die AITHEMIS über­nimmt keine Haftung für die Sicher­heit der mit unver­schlüs­sel­ten E‑Mails
über­mit­tel­ten Daten und Informationen.

4. Vergütung

Die Vergü­tung (Gebüh­ren und Ausla­gen­er­satz) der AITHEMIS bemisst sich nach der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV). Eine höhe­re oder nied­ri­ge­re als die gesetz­li­che Vergü­tung kann in Text­form verein­bart werden. Bei Beauf­tra­gung der AITHEMIS über die ZASTA-Platt­form wird dem Auftrag­ge­ber regel­mä­ßig nach Berech­nung der voraus­sicht­li­chen Steu­er­erstat­tung ein Ange­bot mit fester Vergü­tung in Text­form unterbreitet.

Eine Aufrech­nung gegen­über einem Vergü­tungs­an­spruch der AITHEMIS ist nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Forde­run­gen zulässig.

5. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: 

Die Euro­päi­sche Kommis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. 

Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stel­le ist die AITHEMIS nicht verpflich­tet und auch nicht bereit. 

6. Salvatorische Klausel

Soll­te eine Bestim­mung dieser Allge­mei­nen Geschäfts­be­stim­mun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder werden, oder soll­te sich in diesem Vertrag eine Lücke heraus­stel­len, so berührt das die Wirk­sam­keit dieser Bestim­mun­gen im Übri­gen nicht. An Stel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung und zur Ausfül­lung der Lücke tritt dieje­ni­ge wirk­sa­me Bestim­mung, die dem von den Partei­en Gewoll­ten am nächs­ten kommt.

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AITHEMIS nimmt den Schutz Ihrer Daten beson­ders ernst und erfüllt alle Vorga­ben nach DSGVO.